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Kauf/verbindliche
Bestellung einer BoardingCard | www.Gesundheitszentrum-Baden.de |
Boarding-/Fitnesskunden checken über die Rezeption des GZ-Baden in Verbindung mit einer gültigen BoardingCard ein (siehe Boardingpreise und Boarding-/Öffnungszeiten). Der erstmalige Check-In (Zugang zur Trainingsfläche) erfolgt in Verbindung mit einem Gesundheitsfragebogen. Erst wenn dieser vollständig vom Boarding-/Fitnesskunden schriftlich beantwortet wurde, beginnt der offizielle Fitnessboarding-Check-In. Das GZ-Baden behält sich vor den Zugang zur Trainingsfläche zu verweigern, sofern gesundheitliche Bedenken/Risken, bezogen auf den Boarding-/Fitnesskunden, bestehen (Gesundheitscheck/Anamese i.V.m. dem ausgefüllten Gesundheitsfragebogen). Sofern keine gesundheitlichen Bedenken/Risiken vorliegen, darf die Boarding-/Trainingsfläche betreten werden / die Boarding Time hat begonnen. Während des Aufenthalts auf der Trainingsfläche erfolgt eine adäquate Geräte-Einweisung i.V.m. einem schriftlichen Trainingsplan ((„ready for fitness-boarding“). Die Boarding Time gilt offiziell als beendet, wenn der Boarding-/Fitnesskunde die Boarding-/Trainingsfläche wieder verlässt (Check-Out).
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen des
Gesundheitszentrum Baden, Inhaberin Susanne Fränkle, Vermietung
und Verpachtung, Am Eisweiher 2, 76356 Weingarten;
(1) Das GZ-Baden verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung BoardingCards. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem GZ-Baden und dem Boardingkunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") in ihrer jeweils aktuellen Fassung. (2)
Das GZ-Baden bietet Fitnessbegeisterten sowie Physio- und Reha-Patienten
einen vertragslosen Zugang zur vollausgestatteten Gerätetrainingsfläche,
"Am Eisweiher 2, 76356 Weingarten (Baden) / Fitness- und Gerätetraining
i.V.m. oder ohne MPG-Geräte", über eine BoardingCard
an.
(1) Der BoardingCard-Kauf zwischen dem GZ-Baden und dem BoardingCard-Kunden kommt durch die Bestellung des BoardingCard-Kunden und der Bestätigung des GZ-Baden unter Vergabe einer BoardingCard-Nummer zustande. BoardingCard-Nummer sowie Kaufpreis inklusive aller Nebengebühren werden dem BoardingCard-Kunden mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Die BoardingCard-Preisliste unter www. Gesundheitszentrum-Baden.de bildet für beide Seiten die Grundlage für eine verbindliche BoardingCard-Bestellung. (2) Der BoardingCard-Kunde bestellt/erwirbt eine nicht übertragbare BoardingCard und sonstige Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Das GZ-Baden bietet ausgewählten Wiederverkäufern aufgrund besonderer Vereinbarung die Möglichkeit, für reservierte BoardingCards Voucher auszustellen, die den Inhaber berechtigen, im Austausch an der Rezeption des Gesundheitszentrum-Baden die entsprechenden BoardingCards in Empfang zu nehmen. Der Wiederverkäufer darf einen Voucher nur ausstellen, wenn zuvor unter Angabe der Vouchernummer ein BoardingCard-Kauf mit dem GZ-Baden über den Erwerb der BoardingCards geschlossen wurde. Der BoardingCard-Kunde ist zur unverzüglichen Zahlung des Kaufpreises an das Gesundheitszentrum-Baden verpflichtet.
(1) BoardingCards und sonstige Leistungen werden dem BoardingCard-Kunden in der Regel nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen eigene Gefahr mit der Post zugesandt. Das GZ-Baden ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die zusammen mit dem BoardingCard-Kaufpreis zu zahlen ist. (2) Hinterlegte BoardingCards müssen innberhalb 48 Stunden unter Angabe der BoardingCard-Buchungsnummer an der Rezeption des Gesundheitszentrum Baden abgeholt werden.
(1) Der BoardingCard-Preis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen BoardingCard-Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen werden durch Lastschrift, Barzahlung, Kreditkarte oder Überweisung geleistet. (2) BoardingCards bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des GZ-Baden. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der BoardingCard-Kunde zum unverzüglichen Zahlungsausgleich der BoardingCard(s) verpflichtet und trägt die durch die Rückbelastung entstandenen Kosten. (3) Bei Zahlungsverzug ist das GZ-Baden berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu fordern.
(1) Die Regelungen des Fernabsatzgesetzes sind auf Grund von §312d Abs. 3 und 6 BGB nicht auf den Verkauf von BoardingCards/Eintrittskarten anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist und dass BoardingCards/Eintrittskarten von der Rückgabe und dem Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind. Jede Bestellung von BoardingCards/Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der bestellten BoardingCards/Eintrittskarten. Dies gilt auch für den Fall der Hinterlegung der BoardingCards/Eintrittskarten an der Rezeption des Gesundheitszentrum-Baden.
Es bestehen keine Schadenersatzansprüche des BoardingCard-Kunden gegen das GZ-Baden. Das GZ-Baden haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder dem Fehlen schriftlich zugesicherter Trainings-/Geräteeigenschaften.
Das GZ-Baden ist berechtigt, die Daten des BoardingCard-Kunden im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Weingarten (Baden), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. (3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HBG, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Weingarten (Baden). Das gilt bei grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Das GZ-Baden behält sich vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. (4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(1) Für ermäßigte BoardingCards muss vor Einlass zur Boarding-/Trainingsfläche der Berechtigungsnachweis (MdE/GdB) mit Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen BoardingCardpreis vor Einlass nachentrichtet werden. (2) Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras müssen an der Rezeption des GZ-Baden zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Hauspersonal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Traingszeit/Boarding-Time einzubehalten. (3) BoardingCard-Änderungen (Preis/Nutzungsdauer etc.) sind jederzeit möglich. (4) Nach Freischaltung der BoardingCard und nach einem First-CheckIn (Gesundheitscheck i.V.m Geräteeinweisung und Trainingsplan) erfolgt der Einlass zur Trainings-/Boardingfläche. (5)
6 Monate nach Ablauf des Eintritts-Zugangsdatums, verliert die BoardingCard
ihre Gültigkeit.
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